1. Ref. Kirche Leimental
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  3. Kirchengebäude 
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Eine eigene Kirche

Eine eigene Kapelle oder Kirche in Flüh war schon über hundert Jahre ein Bedürfnis der Gläubigen.

Ab 1954 konnten sowohl die Katholik*innen von Flüh als auch die Protestant*innen des solothurnischen Leimentals rund 20 Jahre lang ihre Gottesdienste in der neugebauten Turnhalle feiern. Um die religiöse Gemeinschaft zu stärken, wurde der Wunsch nach einer eigenen Kirche immer lauter. Auftrieb erhielt dieser Gedanke durch die Güterumlegungen am Steinrain und Buttihügel in Wohnparzellen. Private und Gemeinde unterstützten die Kirchgemeinden dabei, einen grosszügigen Bauplatz an einem der schönsten Orte in Flüh realisieren zu können.

In Flüh als zentralstem Punkt des Solothurnischen Leimentales hätte sowohl Reformierte als auch Katholik*innen gern ein neues eigenes Kirchgebäude gebaut. Doch in der Zeit nach dem zweiten Vatikanischen Konzil war zum einen ein stärkeres Zusammengehen der Konfessionen leichter geworden, zum anderen waren auch die Baukosten auf beiden Seiten ein Thema. So wurde der Gedanke einer gemeinsamen ökumenischen Kirche immer vertrauter.

Im Jahre 1966 wurden in beiden Konfessionen die ersten Kommissionen gegründet. Am 16. März 1968 zeigten beide ihre Bereitschaft zum gemeinsamen Planen und Bauen. Am 17. Mai 1971 wurden die Baupläne des Architektenteams Bühler/Müller von Therwil/Binningen genehmigt. Der Grundstein wurde am 5. November 1972 gelegt. Am 1. Dezember 1973 erfolgte die Übergabe durch den Architekten an die Vertreter der beiden Kirchgemeinden.

Der erste ökumenische Gottesdienst wurde am 8. Dezember gefeiert und am 20. Januar 1974 durfte Abt Mauritius Fürst das Gotteshaus zusammen mit den evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Pfarrpersonen feierlich einweihen.

Anlässlich der Einweihung formulierten die beteiligten Kirchen die noch heute gültige gemeinsame Grundhaltung: Der ökumenische Kirchenbau soll den Mitgliedern der beiden Kirchgemeinden zur Feier der Gottesdienste, ihrer übrigen kirchlichen Anlässe sowie als Versammlungsort ihrer Gruppierungen und Vereine dienen. Er soll insbesondere auch ein Ort freundschaftlicher Begegnung der beiden Konfessionen sein.

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