Todesfall

In Zeiten des Abschieds von einem geliebten Menschen begleiten Sie die Pfarrpersonen gerne. Auf Wunsch besuchen sie Sterbende und ihre Angehörigen auch zu Hause oder im Spital.

Ist ein Mensch verstorben, nehmen die Angehörigen in der Regel zunächst Kontakt mit der zuständigen Gemeindeverwaltung auf, um einen möglichen Termin für die Beisetzung auf dem Friedhof zu finden. Mit unserem Sekretariat oder einer Pfarrperson wird sodann die kirchliche Begleitung in die Wege geleitet und ein Trauergespräch vereinbart. Je nachdem, ob für den Trauergottesdienst eine der römisch-katholischen Kirchen des Solothurnischen Leimentals genutzt werden soll, muss der Termin zudem mit der verantwortlichen römisch-katholischen Kirchgemeinde abgesprochen werden.

Das Trauergespräch führt die Pfarrperson in der Regel mit den engsten Angehörigen. Dabei wird der Trauergottesdienst gemeinsam vorbereitet. Der Ablauf und Charakter der Feier wird besprochen und die Musik geplant. Hier gibt es Raum für alles, was beim Abschiednehmen hilft.

War die*der Verstorbene Mitglied der reformierten Kirchgemeinde, so ist die Begleitung durch eine Pfarrperson und die Durchführung des Trauergottesdienstes in der Kirche mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Auf Wunsch besucht die Pfarrperson einige Zeit nach der Abdankung die Hinterbliebenen nochmals. Und auch auf dem weiteren Weg des Abschieds sind die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde für die Hinterbliebenen da und unterstützen sie auf ihrem Weg.

Bestattung konfessionsloser Menschen

Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nach Absprache mit der zuständigen Pfarrperson kirchlich bestattet werden. Dabei ist zu beachten: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sie oder er keine Amtshandlungen durch die Kirche mehr wünscht. Dieser Wunsch ist grundsätzlich zu respektieren. Dennoch kann es für Angehörige wichtig sein, dass der oder die Verstorbene durch eine Pfarrperson beerdigt wird. Ein Gespräch mit der Pfarrperson kann hier Klarheit schaffen.

Die Bestattung wird durch die Kirchensteuern der Kirchenmitglieder finanziert. Deshalb legt die Kirchgemeindeordnung fest, dass bei der Bestattung von Konfessionslosen eine Gebühr zu entrichten ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine kirchliche Bestattung konfessionsloser Menschen besteht nicht.

Kontakt

Michael Brunner

Andreas Klaiber

Chris Tornes

Contact Tracing

Unser Contact Tracing Formular steht Ihnen digital zur Verfügung. Die Registrierung dient dazu, im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus, Kontaktpersonen benachrichtigen zu können (contact tracing). Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nach 14 Tagen wieder gelöscht.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Über dieses Formular können Sie sich nur für aktuelle und künftige Veranstaltungen registrieren. Falls Ihre Veranstaltung hier nicht mehr gezeigt wird, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat.

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